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BGH, 05.07.1951 - 4 StR 51/51 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
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Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen …
Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 4 StR 51/51
Zu dieser Auffassung hat sich das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bekannt (vgl RG 70, 51, 52; 72, 211, 213); der Senat hat sich ihr in seinen Urteilenvom 27. Februar 1951 - 4 StR 123/51 - und7. Juni 1951 - 4 StR 109/51 - angeschlossen. - BGH, 07.06.1951 - 4 StR 109/51
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Auszug aus BGH, 05.07.1951 - 4 StR 51/51
Zu dieser Auffassung hat sich das Reichsgericht in ständiger Rechtsprechung bekannt (vgl RG 70, 51, 52; 72, 211, 213); der Senat hat sich ihr in seinen Urteilenvom 27. Februar 1951 - 4 StR 123/51 - und7. Juni 1951 - 4 StR 109/51 - angeschlossen.
- BGH, 17.04.1959 - 4 StR 79/59
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Diese Ansicht vertritt auch der Senat (vgl. schon BGH 4 StR 51/51 vom 5. Juli 1951 - unveröffentlicht -). - BGH, 27.09.1951 - 4 StR 489/51
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Als Rissen und Sollen sämtlicher Tatbestandsmerkmale muss der Gesamtvorsatz die nach Gegenstand, Zeit, Ort usw. bestimmte Zuwiderhandlung wenigstens in allen wesentlichen Beziehungen umfassen, wenn auch nicht in sämtlichen Einzelheiten der Ausführung (Urt des BGH v 5. Juli 1951 - 4 StR 51/51).